§ 1. Geltung
M&F | WERBUNG erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage folgender allgemeiner Geschäftsbedingungen, welche Grundlage jedes Vertrages sind. Ein Ausschluss sowie Änderungen der AGB
sind zulässig, wenn dies schriftlich im Auftrag vereinbart wurde.
§ 2. Preise
Unsere Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich netto zzgl. Fracht, Verpackung, Porto, Versicherung sowie der am Tag der Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die in unserem Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben, jedoch nicht länger als 2 Monate ab Zugang des
Angebots beim Vertragspartner. Skizzen, Entwürfe, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter oder übertragener Daten sowie weitere vom Vertragspartner veranlasste Vorarbeiten werden in
Rechnung gestellt.
Wir behalten uns bei erheblicher und nicht vorhersehbarer Erhöhung der Rohstoffpreise eine Preiserhöhung vor. Ebenso wenn wechselkursbedingt Preisanpassungen erforderlich werden.
§ 3. Mehrwertsteuer
Alle genannten Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, zuzüglich der jeweils zum aktuellen Zeitpunkt gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 4. Zahlung
Die Zahlung hat innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug)
ausgestellt. Bei außergewöhnlichen Leistungen kann eine Vorauszahlung oder Zahlung bei Lieferung verlangt werden. Eine Vorauszahlung ist ab einem Auftragswert von 300 Euro in Höhe von 50 Prozent fällig.
Bei Neukunden behalten wir uns eine Anzahlung von 50 Prozent vor Auftragserteilung vor. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen
Ver-schlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann M&F | WERBUNG Vorauszahlungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen.
Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
§ 5. Lieferung
Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von der M&F | WERBUNG ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
Gerät M&F | WERBUNG in Verzug, so ist zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt.
Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb von M&F | WERBUNG als auch im dem des Zulieferers – insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des
Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
§ 6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von der M&F | WERBUNG.
§ 7 Urheberrechte und Nutzungsrechte im vorvertraglichen Bereich
(1) Die im Rahmen von Präsentationen und der Vertragsanbahnung übergebenen Konzeptentwürfe, die darin ausgeführten Gedanken, Ideen, Konzepte und Werbeansätze sind geistiges Eigentum von M&F |
WERBUNG und unterliegen den gesetzlichen Urheberrechtsbestimmungen. Eine Verwirklichung der Ideen und Ideenansätze ist nur auf Grundlage vorheriger vertraglicher Vereinbarung mit M&F | WERBUNG als
Rechtsinhaberin möglich. Die ganze oder auch nur teilweise Vervielfältigung sowie jede Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
(2) Der Empfänger von Entwürfen oder Konzepten sichert durch die Entgegennahme absolute Vertraulichkeit und Stillschweigen über die darin genannten Ideen, Vorschläge und Gedankenansätze zu.
(3) Der Empfänger von Entwürfen oder Konzepten haftet bei unberechtigter Vervielfältigung, Verwendung, Bekanntgabe oder Weitergabe an Dritte für den M&F | WERBUNG hieraus entstehenden Schaden. Dies
schließt auch den Schaden ein, den M&F | WERBUNG durch eigene Verpflichtung zum Schadenersatz gegenüber Dritten hieraus erleidet.
(4) Der Empfänger ist auf Verlangen gegenüber M&F | WERBUNG zur unverzüglichen Herausgabe sämtlicher Präsentationsunterlagen und Konzeptentwürfe, insbesondere wenn es zu keinem Vertragsabschluss
kommt, verpflichtet. Der Empfänger darf keine eigenen Abschriften oder Vervielfältigungen dieser Unterlagen zurückbehalten. Bei Zuwiderhandlung ist der Empfänger gegenüber M&F | WERBUNG schadensersatzpflichtig.
§ 8 Urheber- und Nutzungsrechte nach Vertragsabschluss
(1) Sämtliche Rechte an Konzepten, Inhalten (Text, Bild, Grafik etc.) und Layout stehen ausschließlich M&F | WERBUNG zu und verbleiben auch nach Vertragsabschluss und -durchführung alleiniges Eigentum
von M&F | WERBUNG. Das geistige Eigentum an Konzepten, die in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber entwickelt worden sind, steht ausschließlich M&F | WERBUNG zu; für diese Konzepte ist gleichfalls die
vorstehende Bestimmung anwendbar.
(2) Jede Art der Vervielfältigung und Weitergabe (Verkauf, Verleih, Vermietung etc.) von Konzepten, Inhalten (Text, Bild, Grafik, etc.) und Layout an Dritte ist während des Vertrags sowie nach Vertragsende ohne die
schriftliche, vorherige und ausdrückliche Genehmigung durch M&F | WERBUNG untersagt.
(3) Ebenso ist jede Veränderung von Konzepten, Inhalten (Text, Bild, Grafik etc.) und Layout untersagt, insbesondere die Bearbeitung und Weiterentwicklung, Übersetzung oder sonstige Umarbeitung.
(4) Die von M&F | WERBUNG erstellten Urheberrechtsvermerke auf den Produkten und Dokumenten bzw. Anwendungen dürfen nicht durch den Auftraggeber oder Dritte verändert oder entfernt werden
(5) Der Auftraggeber macht sich im Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Bestimmungen gegenüber M&F | WERBUNG schadensersatzpflichtig. Die Pflicht zum Schadensersatz schließt Schäden ein,
die M&F | WERBUNG durch ihrerseits hieraus entstehende Schadensersatzpflichten gegenüber Dritten entstehen.
(6) Auf Verlangen hat der Auftraggeber nach Vertragsende Präsentationsunterlagen und Konzeptentwürfe von M&F | WERBUNG sowie solche, die in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber entstanden sind und
die im Rahmen des Vertrages nicht zur Anwendung gekommen sind, an M&F | WERBUNG herauszugeben.
(7) Der Auftraggeber garantiert gegenüber M&F | WERBUNG, dass sämtliche Grafiken, Bilder, Daten, Ton, Texte oder sonstige Informationen, die der Auftraggeber M&F | WERBUNG im Rahmen der Projektbearbeitung
und Vertragserfüllung zur Verfügung stellt, frei von Rechten Dritter sind. Sollte dennoch eine Verletzung Rechte Dritter eintreten, stellt der Auftraggeber M&F | WERBUNG von sämtlichen Schadensersatzansprüchen
gegenüber solchen Dritten frei.
§ 9. Korrekturabzug
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung
/ Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an der Druckreiferklärung bzw. Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang
entstanden sind. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber muss Änderungen des Korreturabzuges innerhalb einer Frist von 7 Tagen schriftlich mitteilen. Wird
keine Änderung mitgeteilt, gilt der Korreturabzug als genehmigt und geht in den Druck. Für eventuelle Fehler haftet der Auftraggeber und hat kein Recht auf kostenlose Nachbesserung.
§ 10 Beanstandungen
Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach unverzüglicher Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist
geltend gemacht werden. Bei berechtigten Beanstandungen ist M&F | WERBUNG nach eigener Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzleistung verpflichtet,
und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, Im Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber die Herabsetzung (Minderung) oder Rückgängigmachung des
Vertrages (Wandelung) verlangen. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andruck und Auflagendruck.
10.1 Geringfügige Schönheitsfehler
Bei Digitaldrucken, Werbeschildern und Werbeanlagen in denen z.B. PVC-Folien, Aluverbundmaterial, Kunststoffe oder Acrylglas verarbeitet werden, können geringfügige Punkte, Kratzer, Haarrisse und Einschlüsse
(„Pickel“) auftreten. Derartige „Schönheitsfehler“ berechtigen nicht zur Beanstandung bzw. Reklamation. In solchen Fällen ist von dem vertraglichen Zweck des Werbemittels auszugehen, ob durch derartige „Mängel“
die Werbewirkung beeinträchtigt wird. Solch geringfügige Schönheitsfehler können z.B. bei einer hoch angebrachten Anlage oder von weiterer Betrachtung nicht mehr erkannt werden.
10.2 Farbliche Abweichungen / Farbwiedergabe
Aufgrund von unterschiedlichen Druckverfahren wie z.B. Solvent-, Latex- oder UV-Druck sowie die Beschaffenheit des zu bedruckenden Materials, kann es zu erheblichen farblichen Abweichungen kommen. Diese
können vom Kunden nicht beanstandet werden. Ebenso kann es bei Reproduktionen zu farblichen Abweichungen kommen, welche nicht beanstandet werden können.
§ 11. Haftung
M&F | WERBUNG haftet grundsätzlich nur, sofern Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln entstanden sind.
§ 12. Urheberrecht
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt wurden. Der Auftraggeber hat M&F | WERBUNG von allen Ansprüchen Dritter
wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Eine allgemeine Abtretung für alle Arten des geistigen Eigentums
ist nicht möglich.
§ 13. Impressum/Werbung
M&F | WERBUNG behält sich vor, auch ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden Belegexemplare ihrer Aufträge als Qualitätsmuster zu versenden oder als Referenz online darzustellen.
§ 14. Erfüllungsort/Gerichtsstand/Wirksamkeit
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten, einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, ist der Sitz von M&F | WERBUNG (Kaiserslautern), wenn
der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGBs ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrere Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.